Sonntag, 11. April 2010

Voller Hochschulzugang für Handwerksmeister

Wie der Mittelstands Wiki am Freitag, den 09.04.2010 berichtet, ist in NRW das Hochschulgesetz angepasst worden:
Glücklich darf sich nennen, wer seinen Meisterbrief in der Tasche hat und in Nordrhein-Westfalen studieren will, denn dort berechtigt der Meisterbrief ab sofort zu einem Studium in allen Fächern und an allen Hochschultypen. Interessierte Handwerksmeister können sich bereits für das kommende Wintersemester anmelden. Bislang war im Rahmen des Meisterstudiums in NRW – wie in anderen Bundesländern auch – nur ein Studium an Fachhochschulen und in einem berufsnahen Fach möglich. Aber Meister sind nicht die Einzigen, für die das Bundesland NRW den Zugang erleichtert.
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Ebenfalls neu: Studieninteressierte mit Berufsausbildung plus mindestens dreijähriger fachlich entsprechender Berufserfahrung erhalten in Nordrhein-Westfalen prüfungsfrei einen fachgebundenen Hochschulzugang. Diese Interessenten sowie auch alle anderen beruflich Qualifizierten können einen fachungebundenen Hochschulzugang erlangen, indem sie einen Eignungstest absolvieren.
Außerdem können die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen beruflich Qualifizierten in Zukunft ein Probestudium anbieten. Dieses Probestudium dauert mindestens zwei und höchstens vier Semester. Die Inhalte werden durch die jeweilige Hochschule festgelegt. Wird das Probestudium erfolgreich absolviert, erhält der Bewerber einen fachungebundenen Hochschulzugang. Gleichzeitig dient das Probestudium dem Bewerber mit Blick auf das Studium zur eigenen Leistungskontrolle.
Weitere Informationen gibt es auf der Website des nordrhein-westfälischen Innovationsministeriums.