Donnerstag, 14. Oktober 2010

Soziale Netzwerke als Kommunikationsplattform IV

Checkliste: Kriterien für die Teilnahme an sozialen Netzwerken

von Ralf Monzel
Kriterien für die Teilnahme an sozialen Netzwerken
1. Geeignetes Netzwerk auswählen
Kriterien für die Auswahl sind u. a.:
  • Berufliche oder private Nutzung angestrebt?
  • Anonyme Teilnahme wichtig und möglich (ggf. mit Pseudonym)?
  • Verknüpfung mit anderen Netzwerken (nein oder wenn ja, ist dies ein Nachteil oder Vorteil für die konkrete Nutzungsabsicht?)
  • Kann der Zugriff durch Dritte auf die von mir eingestellten Informationen selbst eingeschränkt und geregelt werden?
  • Kann das Profil ggf. selber später vollständig wieder entfernt/gelöscht werden?
  • Können Suchmaschinen vom Zugriff auf meine Daten (Profil, Beiträge etc.) ausgeschlossen werden?
  • Sind Datenschutzbestimmungen vorhanden und stehen die Klauseln meinen Nutzungszwecken nicht entgegen?
  • Stehen die AGB meinen Nutzungszwecken nicht entgegen?
  • Kann der Dienst kostenlos genutzt werden oder welche Kosten fallen an?
2. Profil anlegen
Unter anderem sollten Sie auf Folgendes achten:
  • Ist es sinnvoll (oder notwendig), den realen Namen anzugeben?
  • Keine Überschneidung von Passwörtern mit anderen Diensten (keine gleichen Passwörter verwenden, wenn man dem Dienstanbieter nicht absolut vertrauen kann).
  • Ist eine gesonderte E-Mail-Adresse für die Netzwerknutzung sinnvoll?
  • Nur die Daten mitteilen, die wirklich für die Teilnahme notwendig sind.
  • Fotos sagen mehr als tausend Worte, daher bei der Verwendung von Fotos für das Profil unbedingt darauf achten, dass das Foto dem Nutzungszweck entspricht und dieses auch verwendet werden darf (bei Portraitfotos vom Fotografen muss darauf geachtet werden, dass ein Recht zur Nutzung im Internet besteht, denn das Urheberrecht am Foto liegt beim Fotografen, nicht bei der abgebildeten Person).
3. Informationen einstellen
  • Vor der aktiven Nutzung nochmals prüfen, ob Zugriffrechte auf das Profil, Beiträge und Fotos/Videos vergeben werden können und ob die diese (dem Nutzungszwecke entsprechend) angepasst worden sind.
  • Ist nur das eingestellt, was dem Nutzungszweck entspricht (Stichwort: Datensparsamkeit)?
  • Sind die Aussagen, Fotos etc. auch in Bereichen außerhalb des Netzwerkes unverfänglich/unschädlich?
  • Werden durch die eingestellten Aussagen, Fotos etc. keine Rechte Dritter verletzt?
  • Sofern dies im Netzwerk möglich ist: Bei der Aufnahme von unbekannten Personen in den Freundeskreis bzw. Zutritt zu einer Gruppe prüfen, ob die Profile zu meinen Interessen passen (ggf. auch durch "googlen" außerhalb des Netzwerkes)
4. Regelmäßig Daten und Profil überprüfen
  • Sind meine vorhandenen (Profil-)Daten aktuell oder müssen diese angepasst werden?
  • Ist die Teilnahme am Netzwerk für meine Zwecke noch sinnvoll (warum unnötig persönliche Profile verbreiten)?

Soziale Netzwerke als Kommunikationsplattform III

Aktive Nutzung

von Ralf Monzel
Im Laufe der Mitgliedschaft werden dann weitere Informationen preisgegeben. Hierzu zählen zum Beispiel berufliche Verknüpfungen mit anderen Mitgliedern des Netzwerkes, Teilnahme an Nutzergruppen, Kommentare und Anmerkungen zu und von anderen Teilnehmern bis hin zu privaten Fotos.
Diese Informationen sind öffentlich einsehbar, können aber in der Regel vom Nutzer so eingerichtet werden, dass nur ausgewählte Personen Zugriff auf die Daten haben. Eine Ausnahme stellt der Plattformbetreiber dar. Dieser kann die Daten einsehen und zusätzlich auch das Verhalten innerhalb des Netzwerkes nachvollziehen. Infolgedessen verfügt er über sehr detaillierte Profile der einzelnen Mitglieder. Diese Profildaten können zum Beispiel für Werbemaßnahmen auf der Plattform eingesetzt werden.
In Bezug auf Werbemaßnahmen bestimmt das Telemediengesetz (TMG), dass eine Verwendung von personenbezogenen Nutzungsdaten nur zulässig ist, soweit der Betroffene wirksam darin eingewilligt hat. Werden im Rahmen der Werbemaßnahmen Daten genutzt, die der Teilnehmer in seinem Profil angegeben hat, so muss er nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) mindestens eine Widerspruchsmöglichkeit haben. Die Aufsichtsbehörden empfehlen, dass die Anbieter die Nutzer selbst darüber entscheiden lassen, ob - und wenn ja, welche - Profil- oder Nutzungsdaten zur zielgerichteten Werbung durch den Anbieter genutzt werden dürfen. Diese Empfehlung wird in der Praxis nur restriktiv umgesetzt.

Zugriffe beschränken

Viele Netzwerke bieten dem Teilnehmer die Möglichkeit, selbst zu bestimmen, wem er welche Daten zugänglich machen will. Damit kann er selbst festlegen, welche Daten öffentlich zugänglich und welche nur für bestimmte Gruppen (Freunde, Mitglieder einer Arbeitsgruppe im Netzwerk etc.) verfügbar sind.

Praxis-Tipp

Generell sollte - sofern vorhanden - die Möglichkeit genutzt werden, Suchmaschinen den Zugriff auf die Daten zu verweigern. Damit kann zum einen der Zugriff auf die Informationen durch Dritte erschwert werden. Zum anderen können unliebsame Daten so eher aus dem Internet entfernt werden.

Nicht alle Informationen öffentlich machen

Die Angabe personenbezogener Daten und Informationen gehört zur Teilnahme an sozialen Netzwerken dazu. Ohne solche Angaben kann ein soziales Netzwerk nicht sinnvoll genutzt werden. Allerdings muss man - überspitzt gesagt - nicht gleich sein ganzes Leben darlegen. Man sollte genau überlegen, was, wie und wo geäußert wird. Das Internet ist hier ein sehr verführerisches Medium: Wer käme auf die Idee, seinen Namen mit Adresse und Arbeitgeber über das Radio jedermann mitzuteilen und dann auch noch über seinen Arbeitgeber schlecht zu reden. Hier denkt man sofort, Radio - das kann ja jeder hören und vielleicht auch der Arbeitgeber. Bei der Internetnutzung treten solche Bedenken nicht auf oder werden nicht ausreichend beachtet.

Hinweis

Soziale Netzwerke können eine gute Informationsquelle für Arbeitgeber und potenzielle Auftraggeber sein. Ebenso können die Angaben auch für werbliche Zwecke, für Versicherungsunternehmen oder Vermieter von Privatwohnungen interessant sein.
Versicherungen können bspw. im Schadensfall nach Hinweisen auf nicht mitgeteilte riskante Hobbys oder Vorerkrankungen suchen, um so von einer möglichen Leistung befreit zu werden. Vermieter können sich im Vorfeld ein Bild vom Wohnungsbewerber machen und so entstehen möglicherweise Vorbehalte, die dazu führen, dass ein anderer den Zuschlag bekommt.

Gesundes Misstrauen bewahren!

Wie für das Internet allgemein, so gilt auch bei der Teilnahme an sozialen Netzwerken, dass man "Unbekannten" mit einem gesunden Misstrauen gegenübertreten sollte. Nicht alles, was veröffentlicht wird, entspricht der Wahrheit. Das gilt auch für Personen und deren Profile.
Soziale Netzwerke sind zudem auch ein Betätigungsfeld von Hackern. Beispiel: Ein Anwender nutzt täglich diverse Online-Dienste, etwa E-Mail-Dienste. Dabei wird häufig die E-Mail-Adresse als Nutzerkennung verwendet. Zudem verlangen viele Dienste die Eingabe einer Antwort auf eine vorgegebene, persönliche Frage, um so bei einem vergessenen Passwort wieder den Zugang zu seinem Nutzerkonto zu bekommen. Fragen können das Lieblingshobby, den Ort der ersten eigenen Wohnung, den Namen des Haustiers etc. betreffen. Gerade die Antworten auf solche Fragen lassen sich häufig in Profilen und Äußerungen in sozialen Netzwerken finden oder geben zumindest Hinweise hierauf. Zum Beispiel könnte der Teilnehmer angeben, dass er sich außerberuflich im örtlichen Fußballverein engagiert, somit ist das Hobby "Fußball" sehr naheliegend.

Persönlichkeitsrechte Dritter beachten

Neben den eigenen Rechten müssen durch den Nutzer auch die Rechte Dritter beachtet werden. Besonders anfällig für Rechtsverletzungen innerhalb sozialer Netzwerke sind Fotos oder Videos mit erkennbaren (identifizierbaren) Personen. Dabei sind nicht nur die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen zu beachten, sondern auch das Urheberrecht des Fotografen.

Praxis-Tipp

Verzichten Sie auf das Einstellen von Personenfotos, wenn Sie sich nicht absolut sicher sind, dass die erkennbaren Personen ihr Einverständnis zur Veröffentlichung gegeben haben. Bei von Dritten aufgenommenen Fotos sollte der Fotograf zuvor um Erlaubnis zur Veröffentlichung gebeten werden. Handelt sich um Fotos von Profi-Fotografen, zum Beispiel bei Passfotos (für das eigene Profil) oder auf einem Betriebsfest, so sollte die Erlaubnis schriftlich vorliegen. Damit kann bewiesen werden, dass man ein entsprechendes Nutzungsrecht hatte und so keine weiteren Lizenzgebühren anfallen.
Unabhängig von der rechtlichen Zulässigkeit sollen Personenfotos nur mit Einwilligung der Betroffenen veröffentlicht werden, dies schafft nicht nur einen Schutz vor Rechtsstreitigkeiten, sondern verhindert auch, dass es zu persönlichen Streitigkeiten kommt, etwa wenn die abgebildete Person der Ansicht ist, ein Foto von ihr sei unvorteilhaft. Das kann schnell Freundschaften nachhaltig negativ beeinflussen oder im beruflichen Umfeld zu einem "Revanche-Akt" wie z. B. Mobbing führen.

Soziale Netzwerke als Kommunikationsplattform II

Schritt für Schritt zum aktiven Teilnehmer
von Ralf Monzel

Den richtigen Dienst wählen

Wer soziale Netzwerke aktiv nutzen will, muss zunächst ein oder mehrere Netzwerke auswählen und sich hier als Teilnehmer registrieren. Welche Netzwerke am besten geeignet sind, hängt davon ab, welche persönlichen Interessen mit dem Engagement im Netzwerk verfolgt werden sollen. Wer zum Beispiel auf berufliche Kontakte Wert legt, kann Netzwerke mit überwiegend beruflich interessierten Teilnehmern wie Xing nutzen. Zu beachten ist auch die Verknüpfung des Netzwerkes mit anderen Netzwerken bzw. Diensten. Je mehr Verknüpfungen bestehen, desto schwieriger ist es, einmal veröffentlichte Informationen, Kommentare, Fotos, Videos usw. wieder zu entfernen.

Hinweis

Selbst, wenn dies rechtlich möglich ist (z. B. aufgrund AGB oder Datenschutzbestimmungen des Netzwerkes), so ist die tatsächliche Umsetzung in der Praxis selten zu realisieren.
Neben den Interessenschwerpunkten spielen auch die netzwerkeigenen "Spielregeln" eine entscheidungsrelevante Rolle. Diese finden sich in den AGB und den Datenschutzbestimmungen. Letztere sind besonders zu beachten, da sich soziale Netzwerke auch dadurch auszeichnen, dass die einzelnen Teilnehmer persönliche Informationen über sich preisgeben.

Praxis-Tipp

Große Netzwerke für berufliche Anwender sind LinkedIn und Xing.
Neben dem Thema Datenschutz ist der Umgang mit Urheber- und Nutzungsrechten ein weiterer wichtiger Punkt, der bei der Auswahl eines Netzwerkes berücksichtigt werden sollte. Grundsätzlich liegt das Urheberrecht beim Verfasser eines Beitrages bzw. beim Fotografen des eingestellten Fotos.
Einige Netzwerke lassen sich in ihren AGB die entsprechenden Nutzungs- und Verbreitungsrechte einräumen. Damit dürfen sie z. B. Fotos oder Beiträge auch an Dritte weitergeben, etwa durch die Verknüpfung mit anderen Internetdiensten. Der Teilnehmer kann zudem, je nach Umfang der eingeräumten Rechte, nicht mehr ohne Weiteres später Beiträge entfernen oder verändern.

Profil anlegen und pflegen

In der Regel müssen sich die Anwender zunächst beim Plattformanbieter registrieren lassen. Danach kann der Dienst mittels persönlicher Kennung und Passwort genutzt werden. Schon bei der Anmeldung werden personenbezogene Daten, z. B. Name, E-Mail-Adresse, Wohnort, Geburtsdatum, Beruf, Portraitfoto, abgefragt. Je nach Plattform können bzw. sollen auch beruflicher Werdegang, berufliche und persönliche Interessen angegeben werden.

Praxis-Tipp

Vor der Registrierung und der damit verbundenen Angabe persönlicher Daten und eines Nutzerprofils ist es ratsam, sich genau zu überlegen, welche Daten man über seine Person bekanntgeben will. Dabei darf nicht außer Acht gelassen werden, dass diese Daten Dritten zugänglich sind und unter Umständen missbräuchlich genutzt werden können.
Welche Daten erhoben werden und wie damit seitens des Netzwerkbetreibers umgegangen wird, findet sich in den Datenschutzerklärungen (und/oder den AGB) des jeweiligen Betreibers. Der Düsseldorfer Kreis (eine informelle Vereinigung der obersten Aufsichtsbehörden, die in Deutschland die Einhaltung des Datenschutzes im nicht-öffentlichen Bereich überwachen) hat seiner Empfehlung zur datenschutzkonformen Gestaltung sozialer Netzwerke vom April 2008 ausgeführt, dass auch eine Aufklärung über Risiken für die Privatsphäre, die mit der Veröffentlichung von Daten in Nutzerprofilen verbunden sind, enthalten sein sollte. Zudem sei darüber zu informieren, wie die Teilnehmer mit personenbezogenen Daten Dritter umgehen sollen.

Praxis-Tipp

Vor der Registrierung sollten die Datenschutzerklärungen sorgsam gelesen und der Dienst nur dann genutzt werden, wenn der Umgang mit den Daten den persönlichen Interessen nicht entgegensteht.

Weiteres Risiko: der reale Mitgliedername

Die Verwendung seines realen Namens ist nicht immer wichtig. Dieser sollte nur dort genutzt werden, wo es sinnvoll ist, so grundsätzlich in Business-Netzwerken. In vielen anderen Fällen sollten Pseudonyme verwendet werden. Dazu gehört auch die Nutzung unterschiedlicher E-Mail-Adressen, um einen Datenabgleich anhand von E-Mail-Adressen zu verhindern. Persönliche Fotos sollten nur dann veröffentlicht werden, wenn es wirklich sein muss. Mittlerweile gibt es erste Ansätze bei Suchmaschinen zur Identifizierung von Personen auf Fotos.


Soziale Netzwerke als Kommunikationsplattform I

von Ralf Monzel
Wird heute in Bezug auf die Internetnutzung von sog. Sozialen Netzwerken oder Communities gesprochen, so sind damit in der Regel internetbasierte Anwendungen gemeint, auf denen die Teilnehmer (internationale) Netzgemeinschaften bilden. Dabei werden die Inhalte von den einzelnen Mitgliedern erstellt und so Beziehungen untereinander abgebildet, wie beispielsweise Mitgliedschaften in Interessengruppen innerhalb des Netzes oder Freundeskreise..
Zu den bekanntesten Social Network Services gehören Plattformen wie Facebook, MySpace, studiVZ oder die überwiegend beruflich genutzten Plattformen LinkedIn und Xing. In der Regel finanzieren sich die Plattformen durch Werbeeinnahmen. Für Personen ist eine (Basis-)Mitgliedschaft grundsätzlich kostenlos möglich. Angebote für Unternehmen sind hingegen meist kostenpflichtig.
Xing - Social Network für Business Professionals Abb. 1: Xing - Social Network für Business Professionals
 

Nutzen für Unternehmen

Aus Unternehmenssicht können soziale Netzwerke aus mehreren Gesichtspunkten interessant sein.
Plattformen mit Business-Anwendern wie Xing können zum Beispiel genutzt werden, um
  • Kontakte mit anderen Unternehmen bzw. Unternehmern zu knüpfen;
  • Kontakte zu möglichen neuen Mitarbeitern zu knüpfen;
  • Informationen über Ansprechpartner von (potenziellen) Kunden zu erhalten;
  • Informationen über Bewerber zu erhalten.
Einige Anbieter ermöglichen Unternehmen den Aufbau eigener Communities innerhalb des Netzwerks. Diese offenen oder geschlossenen Communitys werden beispielsweise zur Vernetzung der Mitarbeiter des Unternehmens untereinander oder mit Kunden genutzt.

Hinweis

Nachteilig für Unternehmen können negative Äußerungen von Mitarbeitern und Kunden sein, z. B. über einzelne Personen oder das Betriebsklima. Auch Äußerungen und Fotos zu neuen Projekten/Tätigkeitsfeldern bergen ein Risiko, da diese Informationen von Wettbewerbern im Rahmen einer Wettbewerbsbeobachtung verwertet werden können.
Eingestellte Fotos oder Videos von Betriebsfesten, die Dritte zeigen (z. B. ausgiebig feiernde Kunden), können sich schnell nachteilig auf eine Geschäftsbeziehung auswirken.

Praxis-Tipp

Da die Teilnehmerzahlen in sozialen Netzwerken ständig steigen, empfiehlt es sich, die eigenen Mitarbeiter für die Risiken bei der Nutzung zu sensibilisieren. Hierzu eignen sich Rundschreiben, Aushänge oder Schulungen.

Nutzen für Personen

Soziale Netzwerke dienen im persönlichen Bereich hauptsächlich dem Networking, d. h. der Aufrechterhaltung und Schaffung von Kontakten zu anderen Personen oder Unternehmen. Aufgrund des Mediums Internet können die Kontakte schnell, kostengünstig und international gepflegt werden. Bei Business-Netzwerken steht nicht selten das berufliche Vorankommen im Vordergrund.
Neben den Vorteilen gibt es aber auch Nachteile:
  • Die innerhalb des Netzwerks verbreiteten (persönlichen) Informationen lassen sich oftmals später nicht mehr vollständig entfernen.
  • Soziale Netzwerke und ähnliche Internetdienste können für mögliche "Störenfriede" eine Quelle der Erkenntnis über die betroffene Person sein. Die gefundenen Daten lassen sich sozusagen "zu Fuß" oder aber mittels geeigneter Software auswerten. Zudem muss damit gerechnet werden, dass künftig Dienste im Internet für jedermann nutzbar sind, die ein netzwerkübergreifendes Profiling anbieten.